Hans Joachim Holst hilft in der Corona Krise!
Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe besonders hart.
Seit dem 16. März 2020 müssen nicht-systemrelevante Geschäfte geschlossen bleiben. Es gilt seit dem 23. März 2020 ein umfangreiches Kontaktverbot. Die Devise heißt „Räumliche Distanz“, um die weitere Verbreitung des Corona Virus zu stoppen. Vor die Tür soll nur noch mit triftigen Gründen gegangen werden. Der Weg zum Einkaufen oder zum Arzt gehören dazu. Wer kann verlegt seinen Arbeitsplatz ins Home-Office. Für viele stellt das Home-Office keine Alternative dar!
Die Angst vor Ansteckung ist bei vielen Bürgern von der existenziellen Angst übertroffen worden. Das gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber.
Die Gastronomie und Hotellerie ist von der Geschäftsschließung besonders hart getroffen. Hier gibt es keine Möglichkeit zur Vorproduktion noch irgendwann einen Nachholeffekt. Geschlossene Restaurants können in einigen Wochen oder Monaten nicht doppelt oder dreifach verkauft werden. Zimmer, die jetzt leer stehen, können nach der Wiedereröffnung auch nicht doppelt belegt werden.
Das wichtige Ostergeschäft, Konfirmationen, Hochzeiten und Firmenevents für Gastronomie und Hotellerie fallen aus. Einnahmen bleiben aus – doch die Kosten laufen weiter. Viele der Betriebe steuern auf die Zahlungsunfähigkeit zu. Die Hoffnung ist der staatliche Rettungsschirm. Die Hilfen werden jetzt gebraucht. Schnell, unbürokratisch und wirksam.
Hans Joachim Holst sieht massiven Handlungsbedarf, damit Restaurants und Hotels diese Krise überstehen können. Er ist Geschäftsführer der erfolgreichen Gastronomie- und Hotellerieberatung Holst & Partner in Berlin.
Diese Situation ist für alle neu. Viele unbeantwortete Fragen belasten den Unternehmer mit Restaurant oder Hotelbetrieb.
Holst & Partner hat frühzeitig Lösungen erarbeitet. In einer Corona-Checkliste ist zusammengefasst, welche Schritte nun eingeleitet werden müssen. Ziel ist es, Umsatzeinbußen und Verluste bestmöglich zu minimieren. Das soll ein Fortbestehen nach der Krise ermöglichen. Mit seinen Bestandskunden hat Holst & Partner mit diesem Instrument bereits erste Erfolge erzielt. Es wurde deutlich, dass auf eine gut strukturierte und koordinierte Abarbeitung der Corona-Checklisten-Punkte geachtet werden muss. Tut man das nicht, sind schnell gravierende Punkte übersehen.
Kosten zu minimieren und möglichst liquide zu bleiben, auch bei Ausfall der Einnahmen, ist oberstes Ziel für den Gastronom und Hotelier. Darin sieht Holst & Partner das wirtschaftliche Fortbestehen und die langfristige Sicherung der Existenz und von Arbeitsplätzen.
Der Corona Quick-Check von Holst & Partner berührt alle gastro- und hotellerierelevanten Themen. Nachstehend ein Auszug aus der Check-Liste:
- Miet- und Tilgungsaussetzungen
- Kurzarbeitergeld
- Personalkosten-Optimierung
- Kürzung von Gehältern der Geschäftsführer
- Der Umgang mit Stammgästen
- Stornierungen / No-Shows und deren perspektivische Bearbeitung
- Potenziale zur Energieeinsparung
- Das Greifen eventueller Versicherungen
- Anträge für Steuererlass oder -stundung
- Hilfestellung bei den Anträgen für Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
- Beantwortung der Fragestellung, ob eine Insolvenz droht.
Holst & Partner offeriert dieses Angebot seinen Bestandskunden und allen Gastronomen und Hoteliers, die noch nicht mit Holst & Partner zusammenarbeiten.
Alle haben die Möglichkeit einen Corona-Gastro-Quick-Check über Telefon oder Skype mit kostenlosem Informationsgespräch zu starten. Dann mit einer Betriebsanalyse und hilfreichen Vorschlägen zur Optimierung bereits eingeleiteter Maßnahmen begonnen werden.
Für weitere Informationen zum Corona Gastro-Quick-Check setzen Sie sich jetzt über die Hotline 0171 – 51 41 160 mit dem Inhaber Hans-Joachim Holst in Verbindung.